18/07/2026
Heute mal etwas Nützlichen...
Für unsere neu angefertigten Schmuckstücke bekommen unsere Kundinnen und Kunden ein Schmuckzertifikat dazu. WARUM? Sollten die Stücke mal gestohlen werden, ist man, gegenüber der Versicherung, in der Nachweipflicht, die Stücke besessen zu haben.
Mittels des Fotos und der relevanten Daten, kann man jederzeit den Wiederbeschaffungswert ermitteln, unabhängig vom Materialpreis, dem Arbeitslohn und der Mehrwertsteuer. Das ergibt dann den Wiederbeschaffungswert. Die Versicherung ist verpflichtet, den Geschädigten in die Lage zu versetzen, sich die Schmuckstücke wieder zu beschaffen.
Aber auch der Versicherte hat Pflichten. Er sollte seine Versicherung schon im Vorfeld informieren, was er hat und was versichert werden soll. Darum muss die Police entsprechend angepasst werden
Facebook: Gold- & Silberschmied Stefan Schröder